Mitteilung
Frankfurt (Oder); den 07.03.2021
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Eltern,
mit dem morgigen Tag, 08.03.2021, beginnt der 1. FC Frankfurt auf der Grundlage der aktuellen Landes-Eindämmungsverordnung wieder mit dem Trainings- und Übungsbetrieb.
Für alle Mannschaften U15 ist Training bis zu 20 Sportlern erlaubt. Die Trainer und Übungsleiter tragen dafür Sorge, dass die Gruppengröße von max. 20 Personen nicht überschritten wird.
Bei den Gruppen Ü15 ist zur Zeit nur kontaktfreier Sport in Gruppen bis max. 10 Personen erlaubt. Die Trainer und Übungsleiter tragen dafür Sorge, dass die max. Personenzahl nicht überschritten wird.
Achtung: pro Fußballfeld darf jeweils nur eine Trainingsgruppe trainieren (eine Gruppe U15 – 20 Personen; eine Gruppe Ü15 – 10 Personen)
Die konkreten Trainingszeiten werden von den Trainern an die einzelnen Sportler ihrer jeweiligen Mannschaften direkt übermittelt. Zur Verfügung stehen der Kunstrasenplatz und der Platz BMW I. Die geplanten Trainingszeiten umfassen die gesamte Woche von Montag bis Sonntag.
Das Sozialgebäude einschließlich Umkleidemöglichkeit steht nicht zur Verfügung.
Die Trainingsteilnehmer treffen sich am Eingang der jeweiligen Sportanlage. Das Betreten der Sportanlage durch Eltern oder Gäste ist nicht erlaubt. Auf der Sportanlage besteht Maskenpflicht (siehe auch Anlage zum Schreiben: Belehrung zur Teilnahme am Trainingsbetrieb).
Die Teilnahme an den angebotenen Trainings- und Übungseinheiten ist freiwillig. Bitte geht verantwortungsvoll mit der Situation um und schützt durch Euer umsichtiges und regelkonformes Verhalten Eure Gesundheit und die Eurer Teamkollegen.
Wir wünschen einen guten Trainingsstart und halten Euch auf dem Laufenden, wenn es neue Informationen oder Regeländerungen gibt.
Sportliche Grüße
Der Vorstand
Belehrung zur Teilnahme am Trainingsbetrieb
(gültig ab 08.03.2021)
Unter Beachtung der geltenden Schutzmaßnahmen und der Ermöglichung der Kontaktpersonennachverfolgung (Anlagen I und II) ist ab 08.03.2021 der Sport auf den Freisportanlagen unter Einhaltung von vorgegebenen Verhaltensregeln erlaubt. Der Vorstand des 1. FC Frankfurt (Oder) informiert und belehrt seine am Trainingsbetrieb teilnehmenden Mitglieder mit diesem Schreiben über die folgenden Verhaltensregeln:
Kontaktdaten des Vereinsmitgliedes/Teilnehmers /Kindes:
Vorname, Familienname:
Geburtsdatum:
Anschrift:
E-Mail:
Telefonische Erreichbarkeit:
Die Teilnahme am Trainingsbetrieb ist nur gestattet, wenn die folgende Belehrung durch Unterschrift zur Kenntnis genommen und ohne Einschränkung akzeptiert wurde. Die unterschriebene Belehrung ist vor der 1. Trainingseinheit an die Trainer auszuhändigen.
Belehrung
1. Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb ist freiwillig und geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Teilnahme am Training ist nur in einem guten Gesundheitszustand möglich. Bei minderjährigen Teilnehmern tragen die Eltern die Verantwortung für den Gesundheitszustand, welcher vor jedem Training zu überprüfen ist.
2. Der Mindestabstand von 1,5 m und die allgemein gültigen Hygienevorschriften sind zwingend einzuhalten.
3. Auf dem Gelände besteht die Pflicht zu jeder Zeit einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Während des Trainings auf dem Sportplatz könne die Masken abgelegt werden.
Der Mundschutz sollte nach mehrfacher Nutzung gewechselt oder gewaschen werden.
4. Das Training findet in Kleingruppen, bestehend aus maximal 10 Personen statt. Bei Kindern unter 14 Jahren dürfen max. 20 Kinder in einer Gruppe trainieren. Die Einteilung der Gruppen und die Bekanntgabe der jeweiligen Trainingszeiten erfolgt über die verantwortlichen Trainer/Übungsleiter. Die Anzahl der Personen auf den Trainingsplätzen und im Stadiongebäude könne ggf. weiter beschränkt werden.
5. Alle Teilnehmer auf den Anlagen sind in einer Liste zu erfassen, die unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung ausweist, wer sich zum gleichen Zeitpunkt auf dem Trainingsgelände aufgehalten hat. Die Anwesenheitslisten werden von den Trainern geführt, die jeweiligen Teilnehmer namentlich erfasst und zum Zwecke der der Kontaktnachverfolgung für die Dauer von 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.
6. Auf den Sportanlagen halten sich ausschließlich die jeweiligen Teilnehmer, Trainer / Übungsleiter sowie die Verantwortlichen des Vereins auf. Ein Befahren und Parken auf dem Stadiongelände ist untersagt.